Hier informieren wir über besondere Untersuchungsverfahren und aktuelle Entwicklungen, die sie und uns betreffen können.


MRT bei Herzschrittmacher  ?

Seit es sogenannte "MRT - kompatible Herzhschrittmacher" gibt, werden wir häufig darauf angesprochen, ob wir solche Patienten untersuchen können.

Die Antwort ist bislang leider ein eindeutiges "NEIN", denn die Sache ist nicht so einfach.

 

Auch Patienten mit diesen Schrittmachern können nur unter ganz bestimmten Bedingungen und in engster Abstimmung mit einer Schrittmacherambulanz ins MRT - Gerät   -     leider können wir dies momentan nicht gewährleisten.

 

Näheres dazu kann auf der homepage der DRG (Deutsche Röntgen Gesellschaft nachgelesen werden:

 

http://www.ag-herz.drg.de/de-DE/2434/positionspapier-mr