MR - taugliche Herzschrittmacher

 

....darauf werden wir häufig angesprochen. Es gibt neuerdings "bedingt MR taugliche Herzschrittmacher", in der Fachsprache "MR conditional". Das heißt, dass Patienten mit diesen Schrittmachern unter ganz bestimmten Bedingungen im MRT untersucht werden können.

 

Diese bestimmten Bedingungen beziehen sich auf den Schrittmacher, auf das zu untersuchende Gebiet und auf bestimmte Geräteparameter. Außerdem bestehen auch Einschränkungen, wenn der Patient weitere Implantate hat, die sonst durchaus MR - tauglich sind, darüberhinaus müssen die Schrittmacher unter Umständen vor und nach der Untersuchung umprogrammiert werden.

 

Die Überprüfung dieser Bedingungen erfordert das Vorhandensein und die Zusammenarbeit mit einer speziell für diese Fragen ausgerichteten Schrittmacherambulanz. Dies ist häufig in Unikliniken möglich oder in Instituten, die sich darauf spezialisiert haben.

Diese Voraussetzungen sind bei uns derzeit nicht gegeben, so daß bei uns auch weiterhin keine Untersuchung bei Patienten mit Herzschrittmachern möglich ist.

Nähere Information auf diesen Links:

 

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0035-1553337

 

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0035-1552304

 

 

Umdenken bei der Gabe von MRT - Kontrastmitteln....

 

....dazu haben wir bereits auf der Seite Information für Patienten Stellung genommen.

Selbstverständlich verwenden wir (seit langem) nur die sicheren zyklischen Kontrastmittel, selbstverständlich kommen Kontrastmittel  nur zur Anwendung, wenn dies medizinisch indiziert ist.  Es gibt Hinweise, dass vielleicht über eine "Life-time-Dosis" nachgedacht werden wird.

Auch hier können wir für Interessierte einen link mit weiterer Information anbieten:

 

https://www.thieme.de/statics/dokumente/thieme/final/de/dokumente/tw_neurologie/s-0042-102953.pdf